BVB

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

BVB für Domains

Sofern der Kunde über den Anbieter eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Anbieter wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Anbieters aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Anbieter freizustellen.

Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Anbieter unverzüglich in Kenntnis setzen.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Anbieter zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Anbieter an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

Die Kündigung des Kunden des Vertragsverhältnis mit dem Anbieter bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-C.

Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Anbieter bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Anbieter.

Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Anbieter in die Verwaltung eines anderen Anbieters gestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Anbieter eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Anbieter beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

BVB für E-Mail-Dienste

Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Anbieter behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.

Der Anbieter kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

BVB für die Erbringung von Dienstleistungen

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge des Anbieters über die Erbringung von Dienstleistungen. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Weichen Bestimmungen in diesen BVB von den Regelungen in den AGB ab, so gehen die Bestimmungen in diesen BVB vor.

Die Beratung im Bereich der Informationstechnologie, Einrichtung und Wartung von technischen Geräten, insbesondere Kopierern, Druckern, Telefonanlagen, Videoüberwachungs- und Alarmanlagen, IT-Hardware usw., deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung von Hard- und Software stellen Dienstleistungen dar, d.h. der Anbieter schuldet nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, der Anbieter hat vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert.

Dies gilt insbesondere bei einem Auftrag, der auf die Beseitigung eines im ITK-System des Kunden auftreten Fehlers gerichtet ist. Hierbei ist insbesondere die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Die Auswahl der Tätigkeit liegt deshalb im freien Ermessen des Anbieters. Dabei wird stets die nächstliegende, wahrscheinlichste Fehlerursache gesucht und beseitigt, ohne damit zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt.

Ist nach Einschätzung des Anbieters zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Softwareprodukten, Hardwarekomponenten, Verbrauchsmaterial oder Ähnliches erforderlich, wird stets ein gesonderter Auftrag des Kunden eingeholt. Erteilt der Kunde den vom Anbieter zur Fehlerbehebung vorgeschlagenen Auftrag, hat er die Kosten auch dann zu tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Der Anbieter wird sich in diesem Falle aus Kulanz bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Kunden gutschreiben.

Übernimmt der Anbieter vertraglich die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem vom Anbieter verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. Der Anbieter schuldet nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt bereits verbreitet sind. Diese zu installieren ist allein Angelegenheit des Kunden, es sei denn etwas Abweichendes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Anbieter jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit der Kunde nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat.

Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde.

Hat der Kunde Zeitkontingente für die Erbringung von Dienstleistungen erworben, kann er diese zu gewöhnlichen Geschäftszeiten, werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder schriftlich abrufen. Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage. Eine bestimmte Reaktionszeit werden nur geschuldet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Nicht verbrauchte Zeitkontingente können angespart und in den nachfolgenden Monaten in Anspruch genommen werden. Die maximale Gültigkeit von Zeitkontingenten beträgt 12 Monate.

Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich schriftlich informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.

Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

Übernimmt der Anbieter vertraglich die Einrichtung von Hardware, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens zwei herkömmliche Einphasen-Wechselstromanschlüsse mit 230 Volt und zwei Ethernet-Netzwerksanschlüsse zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen.

Der Kunde hat dem Anbieter auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem die Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die notwendige Kennung und Passwort für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforderung hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder schriftlich auszuhändigen. Der Kunde muss dem Anbieter Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Wartezeiten gelten als Aufwand.

Personal des Anbieters

Der Anbieter ist bei der Wahl der Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, frei. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer bestimmten Personen besteht nicht.

Der Anbieter wird sich bei den für den Kunden eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen.

Sofern die Qualifikation der vom Anbieter eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Kunden aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Anbieter wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.

Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

Vertragslaufzeit

Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde (z.B. 12 oder 24 Monate), sind für beide Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für den Anbieter insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde, die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten, erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.